Stückkostenzuschlagskalkulation
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung

13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation – BGH-Urteil vom 6.2.2013. Ohne die Details der Argumentationskette des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sein. Auch die Verbindung bzw. der Vergleich mit einem Verbraucherdarlehen ist leicht nachzuvollziehen. Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
(BFP) Koblenz, den 12.2.2013 Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation - BGH-Urteil vom 6.2.2013 Az: IV ZR 230/ Ohne die Details der Argumentationskette  des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen  Lebens- oder Rentenversicherungen sein...
Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden: Der Kunde Weber schließt eine Kapitallebensversicherung(LV) ab, bei der ein jährlich vorschüssiger Beitrag von 1.200 € vereinbart wird...
Zu befürchten ist allerdings, wie in der Branche Lebensversicherungsgesellschaften üblich, dass nach diesem angeblich erfolgreichen BGH-Prozess nichts zur weiteren Transparenz des Stückkostenaufschlages unternommen wird...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

Weiterlesen ...

An Azubis und Azubi(e)nen sowie deren Eltern
Vermögenswirksame Leistungen - was ist das und wie anlegen?

08.09.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Mehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen? Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
: Bausparen: Überweisung auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse wohnwirtschaftliche Verwendung wie Wohnbauspar- oder Darlehensvertrag Verwendung für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften ( Vorsicht: Bei einigen Sparformen handelt es sich um spekulative Anlagen bei denen auch ein Totalverlust des Kapitals möglich ist) Beteiligungssparen: Anlage in deutschen oder ausländischen Investmentfonds Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers oder in dessen Muttergesellschaft (betriebliche Beteiligung), und zwar für Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen, Genossenschaftsanteile, Darlehensforderungen Erwerb von Anteilen an Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen ("Mitarbeiterbeteiligungsfonds") Anlage in fremden Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), und zwar für börsennotierte Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine und Genossenschaftsanteile an einer Genossenschaftsbank oder an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft, die seit mindestens drei Jahren im Genossenschaftsregister eingetragen ist Kontensparen: Überweisung auf einen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut und Lebensversicherungssparen (hier gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage...
) Anlage in einer Kapitallebensversicherung aufgrund eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherungsunternehmen...
Beim Beteiligungssparen dauert die Sperrfrist sechs oder sieben Jahre - je nach Anlageform auch länger Lebensversicherungssparen: mindestens 12 Jahre Beim Bausparen sind Besonderheiten bezüglich des Alters bei Vertragsabschluss sowie der Anzahl der Bausparverträge zu beachten Aufgepasst: Immer die kleinstmögliche Bausparsumme (max...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

Weiterlesen ...

Rente
Ergänzung der Altersvorsorge – aber wie?

14.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Dauer der Einzahlung ab. Dabei gilt das Prinzip: Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher die monatlich gezahlten Beiträge sind, desto höher fällt auch die spätere Rente aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2011 genau durchschnittlich verdient (vorläufig 30.268 € brutto), würde einen mtl. Rentenanspruch von 27,47 € in den alten und 24,37 € in den neuen Ländern erzielen. Wer 40 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, kommt damit gegenwärtig bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren (ab 2012: schrittweise später) in Westdeutschland auf eine mtl. Bruttorente von etwa 1.099 €, in den neuen Ländern von rund 975 €. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Hierzu gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente, die (große und kleine) Witwen- oder Witwerrente, die Waisenrente, die Betriebsrente (aus einer Direktversicherung) und die Renten aus Lebensversicherungen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Private Vorsorge
Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch"

01.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Sozialhilfe trotz Rürup: Lebensversicherungen sind pfändbar und keinesfalls insolvenzfest...
Altersversorgung durch Vermögen im Ausland ist eine Option: Jedoch drohen wieder Fallen, denn die angebliche „Lebensversicherung mit Konkursprivileg“, verkauft von einem deutschen Vermittler oder einer inländischen Bank, wird immer unter deutsches Recht fallen – und dieses deutsche Recht kennt kein „Konkursprivileg“...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

Weiterlesen ...

Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen? Senden Sie uns eine Nachricht.
Ihre Daten sind uns sehr wichtig. Diese werden daher ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Einer Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.