Altersvorsorge
Rente mit 60, 63, 65, 67 oder gar nie?

29.03.2015, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Momentan häufig im Gespräch beim Bürger: Länger arbeiten für mehr Rente – auch nach Erreichen der Regelaltersrente! Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 65 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die „Werbung“ besagt: „Wer länger arbeitet und den Rentenbeginn hinausschiebt, kann seine Rente steigern“. So weit, so gut. Aber was steckt dahinter? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
2015 wären 13.740 € x 70% steuerpflichtiger Anteil, 2016 = 14.940 € x 72% steuerpflichtiger Anteil zzgl. 100% Besteuerung von jeder Rentenerhöhung (heutige Gesetzgebung vorausgesetzt)...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Tipps für Rentner
Steuererklärung für Rentner - Was tun bei Post vom Finanzamt?

16.01.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Finanzbehörden verlangen auch von Rentnern eine Steuererklärung, sofern vermutet werden kann, dass das zu versteuernde Einkommen bzw. die zu versteuernden Einkünfte über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. den Grundfreibeträgen für verheiratete liegt. Viele Rentner erhalten deshalb unerwartete Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, ihre Steuererklärung und das teilweise sogar rückwirkend für die Jahre 2005 bis heute abzugeben. Müssen Rentner auf diese Aufforderung reagieren? Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Rentenerhöhungsbeträge sind immer und sofort zu 100% steuerpflichtig, da der Freibetrag einmalig festgesetzt wird und sich nicht erhöht...
Rentenerhöhung - Einkommensteuer fällig...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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Rente
Rentenerhöhung - Einkommensteuer fällig?

15.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ab 01. Juli 2011 werden Rentner wenig mehr Geld erhalten. Bei den meisten weicht die Freude über das Mehr an Rente schnell einer Verunsicherung, denn in den Medien ist überall zu hören, zu sehen oder zu lesen, die Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig und viele Rentner müssten sogar bis zurück zum Jahr 2005 Steuern nachzahlen. Dies ist teilweise richtig, aber nicht jede Rente oder deren Erhöhung führt zu einer Steuerzahlung. Rentner erhalten ab 01. Juli 2011 eine Erhöhung Ihrer Rente in Höhe von sagenhaften brutto 0,99%. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Dies hat kaum Auswirkungen auf den Geldbeutel, dafür umso mehr auf die Steuern und Sozialabgaben. Rechnet man den Kaufkraftverlust / die Teuerungsrate sowie die zunehmenden Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern hinzu, sind die Rentner seit dem Jahr 2000 eindeutig auf der Verliererseite. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Bei den meisten weicht die Freude über das Mehr an Rente schnell einer Verunsicherung, denn in den Medien ist überall zu hören, zu sehen oder zu lesen, die Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig und viele Rentner müssten sogar bis zurück zum Jahr 2005 Steuern nachzahlen...
Rentenerhöhungen, sofern es sie überhaupt noch gibt, zählen dagegen immer voll zum steuerpflichtigen Einkommen...
Je nachdem, wie hoch die persönliche Rente ist und ob noch weitere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind, kann dann für die Rentenerhöhung Steuer anfallen...
Wenn also der Rentner bisher 1.000 € Bruttorente hat und nun 0,99% mehr durch die Rentenerhöhung erhält heißt das 9,90 € p...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.

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Rente
Ergänzung der Altersvorsorge – aber wie?

14.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Dauer der Einzahlung ab. Dabei gilt das Prinzip: Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher die monatlich gezahlten Beiträge sind, desto höher fällt auch die spätere Rente aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2011 genau durchschnittlich verdient (vorläufig 30.268 € brutto), würde einen mtl. Rentenanspruch von 27,47 € in den alten und 24,37 € in den neuen Ländern erzielen. Wer 40 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, kommt damit gegenwärtig bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren (ab 2012: schrittweise später) in Westdeutschland auf eine mtl. Bruttorente von etwa 1.099 €, in den neuen Ländern von rund 975 €. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Rentenerhöhungsbeträge sind somit immer sofort zu 100% steuerpflichtig...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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