24.07.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, was passiert, wenn sich unverheiratete Hausbesitzer trennen oder einer von beiden geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Sie müssen selber vorsorgen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
So muss im Kreditvertrag sichergestellt werden, dass im Todesfall eines der Partner das Darlehen jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden darf...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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08.02.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Klaus Wehrt
Unter Ökonomen besteht weitgehend Einigkeit dahingehend, dass wer einen Markt zu regulieren beabsichtigt, zunächst einmal die Beweislast dafür trägt, dass der Markt Fehlfunktionen in sich trägt. In Bezug auf die Frage, ob der Problemkreis rund um die Vorfälligkeitsentschädigung regulierungsbedürftig ist, ist also zunächst einmal darzulegen, worin ein etwaiges Marktversagen auf dem Markt der grundschuldbesicherten Darlehen mit langfristig festgeschriebenem Zinssatz besteht. Zurzeit steht die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere deshalb in der Kritik, weil sie häufig eine Höhe erreicht, die von den Kunden nur schwer hingenommen wird. Dass Produkte auf einem Markt teuer zu erwerben sind, ist indes kein ausreichendes Indiz dafür, dass der entsprechende Markt zu regulieren ist. Der hohe Preis selbst stellt kein Marktversagen dar. Entscheidend ist vielmehr die Antwort auf die Frage, ob dieser hohe Preis sich trotz funktionierendem Wettbewerb ergibt oder ob er Ergebnis der Ausübung von Marktmacht ist. Der Begriff ist in 18 Sätzen enthalten:
In Bezug auf die Frage, ob der Problemkreis rund um die Vorfälligkeitsentschädigung regulierungsbedürftig ist, ist also zunächst einmal darzulegen, worin ein etwaiges Marktversagen auf dem Markt der grundschuldbesicherten Darlehen mit langfristig festgeschriebenem Zinssatz besteht...
Zurzeit steht die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere deshalb in der Kritik, weil sie häufig eine Höhe erreicht, die von den Kunden nur schwer hingenommen wird...
Das bestehende Marktversagen
In Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Voraussetzung von Marktmacht gegeben...
Verlangt eine Bank eine höhere
Vorfälligkeitsentschädigung als es dem Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile entspricht, so möchte sie offensichtlich über ihren eigenen Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung hinaus einen Gewinn erwirtschaften...
Daher
wird sich der Kunden an die nächste Bank wenden und versuchen, mit dieser eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren...
Solange ein – wenn auch nunmehr geringerer – Gewinn erzielbar bleibt, wird die Konkurrenzbank diesem Wunsch mit einer niedrigeren Vorfälligkeitsentschädigung entsprechen...
Der Begriff ist in weiteren 18 Sätzen enthalten.
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