Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Lohnsteuer-Vorauszahlung verunsichert Bürger

Die OFD Koblenz weist auf die möglichen Ursachen für die erstmalige Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gegenüber Arbeitnehmer mit den Steuerklasse III und V hin.

Hintergrund: Viele Bürger wurden in den letzten Tagen mit einer Aufforderung ihres Finanzamts überrascht, erstmals Steuer-Vorauszahlungen zu leisten. Kannte man dies doch höchstens von Unternehmern, Selbstständigen und „reichen“ Rentnern.

Hierzu führt die OFD aus: Die Steuervorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung aller Abzüge bei der letzten Steuerberechnung des Finanzamts ergeben hat. Dabei werden auch der aktuelle Lohnsteuertarif 2010 sowie weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt, die Einfluss auf die Höhe der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge haben. Ab 2010 wird hiernach von einem niedrigeren Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber ausgegangen.

Bei den Steuerklassen V und VI wird durch die erstmalige Berücksichtigung einer Mindestvorsorgepauschale beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sowie allgemein durch einen höheren Grundfreibetrag weniger Lohnsteuer einbehalten.

Nach dem sog. Bürgerentlastungsgesetz (Krankenversicherung) werden zudem die in 2009 geleisteten tatsächlichen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen nunmehr auch bei der Festsetzung von Vorauszahlungen für 2010 nach einem besonderen Berechnungsmodus berücksichtigt. Diese gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass bei Arbeitnehmer-Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III / V erstmals Vorauszahlungen festgesetzt werden.

Anmerkung: So wird also der Bürger von seinem Einkommen entlastet und der Staat kassiert mehr Netto vom Brutto oder rechnet unsere Regierung da ganz anders (s. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010CLP/2010-01-20-mehr-netto-vom-brutto.html)? 

Nichts ist's also mit dem schönen schwarz-gelben Wahlversprechen. Im kommenden Jahr zahlt jeder Arbeitnehmer mehr Geld an den Staat und gerade derjenige, der wenig verdient, muss besonders heftig bluten.

Dies liegt insbesondere daran, dass in diesen Fällen beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale von 4.900 Euro (3.000 Euro in Steuerklasse III + 1.900 Euro in Steuerklasse V) berücksichtigt wird.

Bei der Vorauszahlungsberechnung - wie auch bei der späteren Einkommensteuerberechnung - wird aber keine Vorsorgepauschale steuermindernd mehr angesetzt. Es werden nur die tatsächlichen Beiträge berücksichtigt.

Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 26.11.2010

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Autor
Bruno Steiner
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