Altersvorsorge
Rente mit 60, 63, 65, 67 oder gar nie?

29.03.2015, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Momentan häufig im Gespräch beim Bürger: Länger arbeiten für mehr Rente – auch nach Erreichen der Regelaltersrente! Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 65 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die „Werbung“ besagt: „Wer länger arbeitet und den Rentenbeginn hinausschiebt, kann seine Rente steigern“. So weit, so gut. Aber was steckt dahinter? Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Erhöht sich der Rentenanspruch tatsächlich...
Jein, denn jeden Monat, den man länger arbeitet, erhöht sich der Rentenanspruch um 0,5 % - dazu kommen noch die während dieser Zeit vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber weiter eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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Tipps für Fleißige
Private Finanzplanung für die Altersvorsorge

13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Investitionen zur Altersvorsorge und Einkommenssicherung - Stolperfalle Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung. Wer den Aussagen unserer Politiker, z. Bsp. „Die Renten sind sicher“, inzwischen ergänzt um „nicht ausreichend“, für ein finanziell sorgenfreies Rentnerdasein Glauben schenkt und deshalb der Aufforderung zur privaten Altersvorsorge nachkommt, erlebt in der Praxis häufig eine Enttäuschung. Viele Menschen beanspruchen aus verschiedenen, meist gesundheitlichen, Gründen die vorgezogene Altersrente. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Viele bedenken auch nicht, dass die für diese Zeit fehlenden Beiträge und Beitragszeiten zusätzlich den Rentenanspruch mindern...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Start ins Berufsleben
Versicherung für Berufsanfänger

09.02.2012, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Alle Jahre wieder, so auch 2012, beginnen Hunderttausende junger Menschen in Deutschland ihr Berufsleben. Als Arbeitnehmer sind sie dann überwiegend sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem Berufsstarter legen dann die Grundlage für die eigenen Rentenansprüche für einen umfassenden Schutz, z. Bsp. bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wer noch keine 60 Monate hat, z.B. kurz vor dem Rentenalter, kann sich so noch einen Rentenanspruch sichern...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Rente
Ergänzung der Altersvorsorge – aber wie?

14.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Dauer der Einzahlung ab. Dabei gilt das Prinzip: Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher die monatlich gezahlten Beiträge sind, desto höher fällt auch die spätere Rente aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2011 genau durchschnittlich verdient (vorläufig 30.268 € brutto), würde einen mtl. Rentenanspruch von 27,47 € in den alten und 24,37 € in den neuen Ländern erzielen. Wer 40 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, kommt damit gegenwärtig bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren (ab 2012: schrittweise später) in Westdeutschland auf eine mtl. Bruttorente von etwa 1.099 €, in den neuen Ländern von rund 975 €. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Rentenanspruch von 27,47 € in den alten und 24,37 € in den neuen Ländern erzielen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Informationen für Rentner und solche, die es werden wollen
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand?

25.05.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen hierfür zu beachten, denn häufig kommt es mit Eintritt eines Rentenanspruchs auch zur Versicherungspflicht...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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