Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauwesenversicherung, Feuerversicherung und Bauberufsgenossenschaft

Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauwesen(Bauleistungs)versicherung und Bauberufsgenossenschaft sind Versicherungen für Bauvorhaben bzw. die Bauherren

Als Bauherr von Neu-, An- oder Umbauten benötigen Sie die folgenden Versicherungen:

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung,

 weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. Bsp. jemand tritt in ein Loch und bricht sich den Knöchel, daraus Behandlungs- und Folgekosten). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal drei Jahre. Die Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro betragen.

Tipp: Kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme (diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen) sind meist durch die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, so dass der Abschluss einer zusätzlichen Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig ist. Wird die vereinbarte Bausumme allerdings überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett.

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte rechtzeitig eine umfassende Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerversicherung für den Rohbau ist bei Schadensfreiheit meist beitragsfrei mitversichert (für die Zeit vor der Bezugsfertigkeit) und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung. Sie wird dieser praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung.

Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen- / Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört die frisch betonierte Bodenplatte oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Feuer-Rohbauversicherung) und Diebstahl frisch eingebauter Bauteile, nicht jedoch Werkzeug, können mitversichert werden bzw. sind beitragsfrei eingeschlossen.

Die Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, abweichend auch ein bis drei Jahre.

Merke: Die Versicherungssumme ergibt sich zur Feuer-Rohbauversicherung und zur Bauwesen- / Bauleistungsversicherung aus den Bauleistungen (inkl. Baustoffe, Bauteile, Baunebenkosten), ohne Grundstücks- und Erschließungskosten.

Einige Gesellschaften gewähren dazu Sondertarife für Fertighäuser mit günstigeren Prämien.

Falsch ist es, sich nur am Beitrag zu orientieren. Der Vertragsinhalt muss mit dem Bedarf übereinstimmen! Dann kommt der Preisvergleich und man wundert sich über die oft über 100% Beitragsunterschiede kaum noch.

Tipp: Passen Sie auf, dass der angebotene Supersonderpreis nicht nur für das erste Jahr gilt (Rattenfängerangebote)!

Merke: Bauherren sollten für die Bauphase die beschriebenen Versicherungen abschließen, um sich vor erheblichen finanziellen Verlusten und Schadenersatzansprüchen zu schützen und damit evtl. dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Melden Sie unbedingt den Bezugstermin bzw. die Fertigstellung des Bauobjektes.

Gesetzliche Unfallversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft

Wichtig: Wer selbst (privat) jemanden am Bau beschäftigt oder sich helfen lässt, muss diese Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann besteht beitragspflichtiger Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen Wohnung und Baustelle. Dabei ist es unerheblich, ob der Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeitet.

Zu beachten ist, dass Unfallfolgen des Bauherrn und des Ehepartners nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen

Wichtig zu wissen:
Ausnahme: Bei öffentlicher Förderung und auf Antrag besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz für alle an der Selbst- und Nachbarschaftshilfe Beteiligten.

Eine freiwillige Versicherung bei der Bauberufsgenossenschaft für die Bauherrschaft ist möglich, jedoch teuer und uneffektiv. Hier sind private Versicherungen vorzuziehen. (Ausnahme: Der Versicherungswillige kann privat nicht versichert werden)

Die beste Versicherung ist die, die man nie braucht. Zumindest kenne ich niemanden, der abends vor dem Bett kniet und betet: "Lieber Gott, lass mich endlich krank werden, damit sich mein AOK-Beitrag rentiert!" Passiert aber ein Schaden, sollte man für das gute Geld, das man für Versicherungen ausgibt, auch ausreichend und richtig versichert sein!

Eine Empfehlung für Bauherren, Käufer, Ersterwerber und Besitzer von Immobilien:

  • Um einen finanziellen Ruin durch Unfall, Krankheit oder Tod zu vermeiden ist es unerlässlich, sein Einkommen und die Angehörigen sowie den Vermögensaufbau und -erhalt durch die Absicherung über eine private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung für den Verdiener sowie einer Todesfallrisikoversicherung (bei Eheleuten / Partnern beide) mindestens in Höhe der Schulden zu versichern.
  • Richten Sie deshalb auch Ihre Lebensplanung (Kostenkalkulation, Finanzierungsbedarf und finanzielle Belastung) danach aus!
  • Lassen Sie sich unbedingt beraten, um nicht im Schadensfall nachträgliche Überraschungen wie z.B. Steuerforderungen, zu erleben.
  • Dies ist schon aus Eigenschutz und sozialer Verantwortung ein MUSS!

Erkenntnis daraus:
Zu einer fundierten Beratung über die notwendigen Vorsorgebausteine gehört eine Analyse des Sachverhaltes. Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien und eine einseitige Betrachtung genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und evtl. Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse. In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen.

Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf.

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Autor
Bruno Steiner
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Bruno Steiner

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