Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Grenzen für die Rechengrößen der Sozialversicherung vorgegeben. Wir haben die neuen Berechnungsgrößen für Sie zusammengestellt.
Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Entwurf für die neue Rechengrößen-Verordnung 2012 liegt vor und soll im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Steigende Rechengrößen und damit wieder mehr oder höhere Beiträge in der Sozialversicherung für das Jahr 2012 sind der beste Beweis dafür, dass mit „Mehr Netto vom Brutto“ wieder nichts wird. So hat sich auch hier der Westerwelle versprochen? Er wollte bei Wahlen ja auch eine 1 und eine 8, allerdings ohne Komma (Berlin 1,8%) dazwischen. So glaubwürdig sind unsere Politiker.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.712,50 € im Jahr 2012 auf 3.825,00 € im Monat (bzw. 45.900,00 € jährlich) steigen. Nachdem der Wert zuvor erstmalig gesunken war, erreicht die BBG damit wieder die Höhe der Vorjahre.
Bleiben die SV-Beitragssätze 2012 unverändert bestehen, wird es für die Gutverdiener unter den Arbeitnehmern teurer. Der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung macht dann 2012 (bei einem Anteil von 8,2 %) 313,65 € aus. Die Arbeitgeber müssen 2012 aufgrund der Anhebung der BBG bei einem Arbeitgeberanteil von weiterhin 7,3 % am GKV-Beitrag für jeden Besserverdiener in diesem Sinne um 8,22 € höhere Beitragszuschüsse als im Jahr 2011 zahlen. Der Beitragszuschuss wird sich 2012 auf 279,23 € belaufen.
Unterm Strich wird die GKV 2012 damit wieder teurer.
Das ist aber subjektiv, weil es die individuelle Situation nicht betrifft und der Alleinstehende bei gleichem Einkommen verhältnismäßig mehr bezahlt als ein Zweipersonenhaushalt oder eine drei-, fünf- oder noch mehrköpfige Familie innerhalb der Familienversicherung.
Auch hier das Problem: Wie mache ich es jedem recht?
Hier geht es, zumindest bei der Beitragszahlung, aufwärts.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 49.500 € auf 50.850 € pro Jahr. Für PKV-Bestandsfälle gilt weiterhin die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche von derzeit 44.550 € auf 45.900 € angehoben wird. Die Überprüfung der Versicherungspflicht steht für die Arbeitgeber bzw. Lohnbüros wieder zum Jahreswechsel an. Weiterhin gilt, dass ein Ausscheiden aus der GKV nur möglich ist, wenn auch im Folgejahr vorausschauend betrachtet die dann maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Ende 2011 scheiden nur solche Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, die innerhalb des Kalenderjahres 2011 mit ihrem regelmäßigen Jahresentgelt die Grenze 2011 überschritten haben und auch die neue Grenze in 2012 voraussichtlich überschreiten werden.
Die Anpassung der Pflichtgrenze löst in der PKV weder Panik noch Euphorie aus. Obwohl die Bedingungen zum Umstieg in die Privatkrankenversicherung (PKV) erleichtert worden waren, ist der große Zustrom ausgeblieben. Grund ist vermutlich, dass die jährlichen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung im mehr- bis zweistelligen Prozentbereich sich allgemein herumsprechen. Allein im vergangenen Jahr betrug die Anpassung durchschnittlich ungefähr 7 %. Dies ist besonders für Familien mit vielen Einzel-Privat-Versicherungen und Rentner, die keinen Arbeitgeberzuschuss bei entsprechend kleinen Renteneinkommen haben, der Abstieg ins Sozialhilfeniveau.
Während ein besserverdienender, alleinstehender Arbeiter oder Angestellter während des Arbeitslebens durch Steuerersparnis, Arbeitgeberzuschuss und evtl. Beitragsrückerstattung eine Luxusversorgung - die man hoffentlich nie braucht - fast zum Nulltarif erhält, kehrt sich dies sehr schnell um bei einer Änderung des Familienstandes (vh, Kinder) und der evtl. Vorteil im Erwerbsleben wird zum ruinösen Bumerang im Rentenalter.
Solange aber Politiker überlegen, ob in einer Apotheke Gummibärchen verkauft werden dürfen oder nicht statt bei einer Gesundheitsreform Nägel mit Köpfen zu machen, ändert sich nichts. Bisher wurden nur kostenträchtige und überflüssige „Wasserköpfe“ geschaffen bzw. gehalten.
Höhere Lohnnebenkosten gibt es auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Bemessungsgrenze zu diesen Versicherungszweigen wird 2012 auf 5.600 € (West) festgesetzt. Jährlich sind dies 67.200 €. Unverändert ist die Entwicklung in Ost-D. Hier bleibt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 unverändert auf 4.800 € bzw. 57.600 € jährlich.
Im Westen steigt die monatliche Bezugsgröße 2012 auf 31.500 € p.a. bzw. 2.625 € p.m.
Im Osten nichts Neues: Hier bleibt der Wert bei 26.880 € p.a. bzw. 2.240 € p.m. unverändert stehen.
Dass die Beitragssätze gesenkt werden, ist nicht zu erwarten. Eher noch eine Anhebung oder Leistungskürzung oder Anhebung des Renteneintrittalters.
Trotz guter Entwicklung der Einnahmen ist nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung noch etwas zu Gunsten der Rentner unternimmt. Bisher kommen alle Versicherungszweige fast mit ihren Beitragseinnahmen aus. Doch solange die Politik zögert, versicherungsfremde Leistungen einzustellen und die Rentenkasse nicht mehr zu plündern, ändert sich gar nichts.
|
West |
Ost |
|||
Beträge in € |
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
|
BBG allgemeine Rentenversicherung |
19,9% |
5.600 |
67.200 |
4.800 |
57.600 |
BBG Arbeitslosen-Versicherung |
3,0% |
5.600 |
67.200 |
4.800 |
57.600 |
Versicherungspflicht-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung1 |
|
4.237,50 |
50.850 |
4.237,50 |
50.850 |
BBG Kranken- und Pflegeversicherung2 |
15,5% 1,9% |
3.825 |
45.900 |
3.825 |
45.900 |
Bezugsgröße der Sozialversicherung |
2.625 |
31.500 |
2.240 |
26.880 |
|
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der GRV (Eckrentner) |
30.268 |
30.268 |
1 Gemäß § 6 Abs. 7 SGB V gilt eine Sonderregelung für die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und bei einer PKV versichert sind
2 Aufteilung bei GKV: Arbeitnehmeranteil 8,2% und evtl. ein Zusatzbeitrag, Arbeitgeberanteil 7,3%, seit 01.01.2005 müssen Kinderlose einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
Hier finden Sie einen
freien ungebundenen Finanzberater,
Baufinanzierungsberater,
Versicherungsmakler,
Finanzplaner oder Gutachter.