Ja – und noch mehr vor den horrenden Kosten - Wer zum Pflegefall wird, dem droht der finanzielle Ruin.
100 Jahre alt? Jeder möchte es werden – kaum einer möchte es sein. Und schon gar nicht daran denken, einmal auf Hilfe und Pflege von anderen angewiesen zu sein. Und wie viel Geld die Pflege gar erfordert? Doch ein Pflegefall ist nicht vom Alter abhängig. Das Risiko besteht schon ab Geburt. Ursache kann auch eine Krankheit oder ein Unfall sein. Dauerpflege ist teuer und Vorsorge deshalb ratsam. Empfehlenswert ist eine Pflegetagegeldversicherung.
Wie viel Geld jeder benötigt, um für sich eine ausreichende und gute Versorgung in Zukunft zu gewährleisten, kann heute keiner wissen. Doch man kann nachrechnen, wie groß der finanzielle Bedarf sein kann, indem man die Lücke zwischen Einkommen, Vermögen, staatlicher Pflegeversicherungsleistung und den voraussichtlichen Kosten ermittelt.
Die Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung z. Bsp. in einem Pflegeheim hängt von der Einrichtung und von der Pflegestufe ab.
Die Pflegestufe legt die Pflegekasse fest. Dazu erfolgt eine Begutachtung durch den "Medizinischen Dienst der Kassen" (MDK). Nachfolgend beispielhaft angegeben sind Durchschnittspreise in Euro und für 30 Tage berechnet. Iindividuelle Wünsche für den Pflegebedürftigen, z. Bsp. Taschengeld Frisör, Seife, Schampoo, Kaffee, Kuchen, Kugel Eis, Kultur, Zeitung, Ilustrierte, Radio, TV, Telefon, Kleidung, Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühr usw. usf. sind nicht enthalten
Stationär Kosten pro Tag | mtl. 30 Tage | ./. Pflegegeld | Heimkosten Zuzahlung | |
Einzelzimmer mit DU/WC | 45,27 | 1.358,10 | 0 | 1.358,10 |
Mehrbettzimmer | 39,27 | 1.178,10 | 0 | 1.178,10 |
Pflegestufe 0 | ||||
Einzelzimmer m.DU | 58,23 | 1.746,90 | 0 | 1.746,90 |
Doppelzimmer | 52,23 | 1.566,90 | 0 | 1.566,90 |
Pflegestufe I | ||||
Einzelzimmer m.DU | 77,46 | 2.323,80 | 1.023,00 | 1.300,80 |
Doppelzimmer | 71,46 | 2.143,80 | 1.023,00 | 1.120,80 |
Pflegestufe II | ||||
Einzelzimmer m.DU | 89,73 | 2.691,90 | 1.279,00 | 1.412,90 |
Doppelzimmer | 83,73 | 2.511,90 | 1.279,00 | 1.232,90 |
Pflegestufe III |
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Einzelzimmer m.DU | 99,55 | 2.986,50 | 1.550,00 | 1.436,50 |
Doppelzimmer | 93,55 | 2.806,50 | 1.550,00 | 1.256,50 |
Ca. 3.000 € monatlich kostet ein Heimplatz in der höchsten Pflegestufe im Durchschnitt. Bis zu 1.550 € und in Härtefällen 1.918 € gibt der Staat zu den entstehenden Ausgaben dazu. Ungefähr zusätzliche 1.000 € für private Bedürfnisse, Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung muss ein Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.
Name | Vorname | Bedarf (kalk.) | PflVer St III | Eink. aus GRV | aus bAV | priv. Vers. | Vermögen | Lücke |
max. Lstg. | ||||||||
Mann | 4.000,00 € | 1.550,00 € | 1.570,00 € | - € | - € | - € | 880,00 € | |
- € | - € | - € | - € | - € | ||||
- € | - € | - € | - € | - € | ||||
- € | - € | - € | - € | - € | ||||
Frau | 4.000,00 € | 1.550,00 € | 850,00 € | - € | - € | - € | 1.600,00 € |
Bei einer Pflege in der Stufe 1 werden auf Antrag Sachleistungen in Höhe von 384 € von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Hierfür werden bis ca. 90 Stunden im Monat Pflege veranschlagt. Der Zuschuss beträgt damit rd. 4 € je Stunde. Dafür ist wohl keine Pflegekraft zu haben und Zuzahlungen unvermeidbar. Je aufwendiger der Bedarf des zu Pflegenden ist, desto kostenintensiver wird es sein.Da ist die Rente schnell aufgebraucht und unterhaltspflichtige Angehörige wie z. Bsp. Die Kinder müssen für die restlichen Kosten aufkommen - falls sie es können. Nur wenn nicht genügend Geld oder Vermögen in der Familie vorhanden ist, springt das Sozialamt ein.
Sie können gern unseren neuen Pflegetagegeld-Bedarfsrechner zur Ermittlung der Versorgungslücke und des Bedarfs nutzen! Klicken Sie hierfür auf den genannten Link oder auf die folgende Grafik
Angeboten werden viele Möglichkeiten, für die Pflege vorzusorgen. Pflegerenten-, Pflegekosten- oder die Pflegetagegeldversicherung. Welche für den Individualfall entsprechend dem tatsächlichen Bedarf an Leistung und Summe die Richtige ist, kann ein Laie kaum nachvollziehen. Für die meisten Verbraucher ist letztere Möglichkeit die Bessere. Versicherte können das Pflegetagegeld im Pflegefall so verwenden wie sie wollen, zum Beispiel auch für die Pflege durch einen Laien oder Angehörigen. Pflegende Angehörige werden durch den Staat durch verschiedene Massnahmen ebenfalls "auf Antrag" gefördert. Unabhängiger und neutraler sowie fachlich kompetender Rat sind da unverzichtbar. Mitarbeiter der Anbieter oder provisionsabhängige Vermittler sind hier keine Hilfe.
Wichtig ist die Leistung im Pflegefall (von wem festgestellt) und im Nachrang ein vernünftiger, auf Dauer bezahlbarer Beitrag. Wer vorsorgen möchte, sollte sich schon in jungen Jahren darum kümmern. Je älter man wird bzw. bei Vertragsabschluss ist, desto teurer ist der Versicherungsbeitrag oder umso höher wird der Sparaufwand. Ab einem gewissen Alter ist ein Sparaufwand (Zeit mal Geld = Vermögen) nicht mehr machbar. Da hilft nur noch ein entsprechender Versicherungsschutz. Eine 50-jährige Frau muss für eine angemessene Absicherung ungefähr 60 € im Monat bezahlen, mit Alter 30 nur rund 20 €. Schließt sie erst mit 70 Jahren einen Vertrag ab – sofern dies überhaupt noch möglich ist - kostet das etwa 200 € mtl.. Männer kommen günstiger davon, weil sie lt. Statistik ca. 7 Jahre früher sterben, also kein so hohes Kostenrisiko für die Versicherung darstellen. Ein 50-jähriger Mann müsste rund 50 €, eine Frau im gleichen Alter ca. 70 € im Monat bezahlen.
Für Männer könnte es sich evtl. lohnen, noch dieses Jahr eine private Pflegetagegeldpolice abzuschließen. Noch zahlen Männer niedrigere Beiträge, weil die Anbieter nach bestimmten Risikofaktoren wie Alter (Lebenserwartung / Pflegedauer) oder Geschlecht kalkulieren.
Sogenannte Unisex-Tarife müssen Versicherungsunternehmen ab dem 21. Dezember 2012 anbieten. Vermutlich werden die Anbieter die Kosten so angleichen, dass es für Männer teurer wird, für Frauen eher aber nicht günstiger. Am wahrscheinlichsten ist, dass Männer genauso hohe Prämien wie Frauen bezahlen müssen.
Nachteil: Diejenigen, die den Schutz am dringendsten benötigen (kleines Einkommen, wenig Rente, kein Vermögen), bekommen ihn nicht, weil sie ihn sich wegen der für sie unbezahlbaren Beiträge in der notwendigen Höhe nicht leisten können.
Ein kleines Trostpflaster: Außer der bereits bestehenden steuerlichen Förderung möchte ab 2013 der Staat die private Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro im Monat fördern.
Die Unternehmen stellen Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand. Ältere und kranke Antragsteller zahlen wesentlich höhere Beiträge oder werden bei hohem Pflegerisiko ganz abgewiesen (nicht versicherbar).
Geplanter Vorteil für alle: Versicherungsunternehmen, die geförderte Policen anbieten, ist es dann nicht mehr gestattet, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken abzulehnen. Nur bei Minderjährigen oder bereits pflegebedürftigen Personen dürfen sie dies tun.
Für jeden ist Pflegezusatzschutz nötig. Wer sich versichert, sollte auch finanziell vorsorgen. Menschen mit stark schwankendem oder unsicherem Einkommen sollten zum Beispiel mithilfe von geeigneten Sparplänen eine regelmäßige Bezahlung der Beiträge sichern.
Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie "Zuschuss" oder "Steuern sparen“ genügen den Anforderungen nicht.
Aufgrund der Komplexität des individuellen Bedarfs sowie der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und angebotenen Versicherungsprodukten benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In allen Fällen sollte der Ratsuchende auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen um Fehler bei der Wahl und Gestaltung seiner Vorsorge zu vermeiden und evtl. einen Steuerberater für die steuerliche Seite hinzuziehen. Berater gegen Honorar bieten hier die Möglichkeit, dass die Kundeninteressen wahrgenommen und vertreten werden und zur passenden Form und den passenden Produkten in der finanziellen Vorsorge führen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des BFP als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
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