Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Pflegeversicherung? Notwendig?

Ein Problem, das gerne verdrängt wird, aber jeden zu jeder Zeit treffen kann. Junge und ältere Menschen denken noch nicht unbedingt an Pflegebedürftigkeit. Doch Jeder jeden Alters kann durch Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden.

Wer bezahlt die Pflege?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und die Kosten aus eigener Kraft nicht bestreiten kann, springt der Staat ein und tritt zum Teil in Vorleistung.

Aber es besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie. Das Sozialamt prüft Regressansprüche und zieht Unterhaltspflichtige ggf. heran. So wird die Pflegebedürftigkeit der Eltern für die Kinder oft auch zur finanziellen Belastung.

Die Versorgungslücke, das heißt der Fehlbetrag von Kosten zur staatlichen Leistung muss geschlossen werden im Allgemeinen durch:

  1. vorhandene liquide Mittel (Sparguthaben) des Versicherten
  2. die Einkünfte aus der gesetzlichen und privaten Rente, Mieteinnahmen, Zinsen etc.
  3. Verkauf von Immobilien und / oder anderen Vermögenswerten
  4. oder Elternunterhalt, denn Kinder haften für Ihre Eltern

Pflege - Einstufung nach SGB 11:

Unterteilt wird in häusliche und stationäre Pflege mit jeweils drei Pflegestufen. Je höher die ermittelte Pflegestufe ist, desto teurer wird die Pflege und angepasst dann auch die versicherte Leistung.

Zum Beispiel, vereinbart sind 50 € pro Tag:
Pflegestufe 0 ergibt somit:

30% der versicherten Leistung der Pflegestufe 1= 4,50 Euro
Pflegestufe 1 ergibt 30% der versicherten Leistung= 15,-- Euro
Pflegestufe 2 ergibt 60% der versicherten Leistung= 30,-- Euro
Pflegestufe 3 ergibt 100% der versicherten Leistung= 50,-- Euro

Es kann noch weitere Abstufungen bei einer Pflegestufe geben, z. Bsp. Pflegestufe 0 = keine Pflegestufe bei Demenz.

Bei privater Pflegeabsicherung kann aber schon hier eine Leistung vereinbart werden. Deshalb ist es äußerst wichtig sich kompetent und neutral beraten und nicht (versicherungs- und provisionsorientiert) verkaufen zu lassen. Lesen sollte man unbedingt auch die Vertragsbedingungen vor Unterschrift. Nur schriftliches zählt!

Bei einer Pflege in der Stufe 1 werden Sachleistungen in Höhe von bis zu 384 € von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Hierfür werden ca. 45 bis 90 Stunden im Monat Pflege veranschlagt.

Der Zuschuss beträgt somit ca. 4 bis 8 € je Stunde. Dafür ist wohl keine Pflegekraft zu haben, deshalb sind Zuzahlungen unabwendbar.

Je anspruchsvoller die Wünsche des zu Pflegenden sind und je schwieriger und zeitaufwendiger die Pflege wird, desto kostenintensiver wird es sein.

Welches Kapital benötigt man z. Bsp. um eine Versorgunglücke in der Pflegestufe 3 in Höhe von 2.000 € monatlich bzw. 67,-- € täglich zu schließen?

Beispiel:

Alter bei Pflegebeginn

Pflegedauer in Jahren

Benötigtes Kapital in €

80

5

120.000

70

15

360.000

65

20

480.000

60

25

600.000

0

85

2.040.000

Die durchschnittliche Bezugsdauer von Pflegefällen beträgt ca. 8 Jahre, also ca. 192.000 € und dies ohne Berücksichtigung von Kostensteigerungen und dem Bedarf für persönliche Dinge wie Seife, Frisör, eine Tasse Kaffee, mal eine Kugel Eis, Illustrierte etc.!

Was tun?

„Was kann man, was muss man, was soll man bloß tun? Die Mutter, den Vater, die Oma, den Opa ins Heim geben, zu Hause pflegen lassen, zu sich holen? Und wer kann sich das leisten?“ „Denn oft reicht das Geld weder für die notwendige ambulante Pflege noch für einen Platz im Pflegeheim.“

Ermittlung des Geldbedarfes:

Name Vorname Bedarf (kalk.) PflegeSt III Eink. aus GRV HibliRente priv. Vers. Vermögen Lücke PflTG Kosten
max. Lstg. Miete
Paradies Adam 4.000,00 € 1.550,00 € 1.570,00 € - -   1.250,00 € -370,00 € -12,33 € 0,00 €
- - - - - -  - -
- - - - - -  - -
- - - - - -  - -
Paradies Eva 4.000,00 € 1.550,00 € 1.000,00 € 500,00 € - - 950,00 € 31,67 € 61,00 €
 
 
Beitrag p.m. gesamt:   61,00 €
 
Mann 40 44,00 €
Frau 40 77,06 €
  121,06 €
 
 
 
Name Vorname Bedarf (kalk.) PflegeSt I Eink. aus GRV HibliRente priv. Vers. Vermögen Lücke PflTG Kosten
max. Lstg. Miete
Paradies Adam 3.600,00 € 1.023,00 € 1.570,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250,00 € -243,00 € 0,00 € 0,00 €
- - - - - -  - -
- - - - - -  - -
- - - - - -  - -
Paradies Eva 3.600,00 € 1.023,00 € 1.000,00 € 500,00 € 0,00 € 0,00 € 1.077,00 € 35,90 € 69,16 €
 
 
Beitrag p.m. gesamt:   69,16 €
 
Mann 40 44,00 €
Frau 40 77,06 €
  121,06 €
Jahresbeitrag gesamt 1.452,67 €

rot=Empfehlung, grün=Wunsch

Hilfe zur Selbsthilfe: Pflegetagegeld-Bedarfsrechner

Sie können gern unseren neuen Pflegetagegeld-Bedarfsrechner zur Ermittlung der Versorgungslücke und des Bedarfs nutzen! Klicken Sie hierfür auf den genannten Link oder auf die folgende Grafik

Pflegetagegeld-Bedarfsrechner

Die Lösung kann sein: eine Pflegeversicherung!

Will man sich, den Partner oder die Familienangehörigen und Kinder vor den finanziellen Folgen absichern, gibt es zur Vorsorge folgende Versicherungsformen:

Pflegekosten-, Pflegetagegeld-, Pflegerenten- und Unfallpflegerentenversicherung.

Ein kleiner Trost: Beiträge für eine Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar. Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren wurden und eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben, können jährlich 184 € steuerlich geltend machen und: Leistungen von einer Pflegeversicherung sind steuerfrei.

Für pflegende Familienangehörige gibt es steuerliche Erleichterungen in Form von (z. T. übertragbaren) Freibeträgen sowie der Möglichkeit Rentenansprüche zu erwerben und gegen geringen Beitrag zu „riestern“!

Zu einer fundierten Beratung über mögliche und ausreichende Vermögensaufbau- wie Vorsorgebausteine gehören neben der Analyse des Kundenwunsches auch die Auswirkungen in der Leistungsphase. Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab.

Erkenntnis daraus:

Zu einer fundierten Beratung über mögliche und ausreichende Vermögensaufbau- wie Vorsorgebausteine gehören neben der Analyse des Kundenwunsches auch die Auswirkungen in der Leistungsphase. Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab.

Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In allen Fällen sollte man auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten für Versicherungsprodukte zurückgreifen um so die Möglichkeit, dass die Kundeninteressen zur passenden Form und den passenden Produkten wahrgenommen und vertreten werden, zu nutzen.

Wann sprechen wir darüber?

Sie sehen, wir haben viel vor. Heute und in Zukunft dürfen Sie von mir mehr erwarten als vom Durchschnitt: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des BFP als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf. Lassen Sie sich beraten.

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Autor
Bruno Steiner
Anschrift
Bruno Steiner

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